Geschäftsbedingungen
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet mit dem 30. September des folgenden Jahres. Für diesen Zeitraum ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. An- und Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anmeldung bleibt bestehen und verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Schuljahresende (30. August) eine schriftliche Kündigung im Sekretariat der Musikschule vorliegt.
Bei allen Fächern der Elementaren Musikpädagogik – nicht jedoch bei den Instrumental- und Vokalfächern – gilt das erste Quartal des ersten Unterrichtsjahres als Probezeit. Eine Kündigung des Elementarunterrichts ist mit einer Frist von vier Wochen möglich.
Für die Musikschule liegt die Ferienregelung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Des Weiteren haben die Regelungen über bewegliche Ferientage der jeweiligen Mitgliedsgemeinde Gültigkeit.
Alle neu angemeldeten Schüler erhalten im September schriftlich Nachricht über Lehrkraft, Ort und Zeit des Unterrichts. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Musikschule.
Bei den Gebühren handelt es sich um Jahresgebühren, die in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden können. Deshalb sind sie auch in den Ferien fällig. Zur besseren Übersicht werden die monatlichen Teilbeträge angegeben.
Schulgeldordnung
1. Wöchentliche Unterrichtszeit und Höhe des Schulgeldes für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene
Schulgeldsätze für Kinder und Jugendliche (bis einschl. 27 Jahre)
(Stand Oktober 2017)
Einzelunterricht | 45 Minuten | 100,00 |
Einzelunterricht | 30 Minuten | 68,00 |
Gruppenunterricht | 45 Minuten | 56,00 |
Instrumentenkarussell inkl. Instrumentenmiete | 45 Minuten | 56,00 |
Klassenmusizieren inkl. Instrumentenmiete | 90 Minuten | 56,00 |
Musikalische Früherziehung | 60 Minuten | 31,00 |
Eltern-Kind-Musikgruppe | 60 Minuten | 31,00 |
Fördergrundkurs | 60 Minuten | 31,00 |
Ensemble-, Ergänzungsfach ohne Instrumentalfach | 45 Minuten | 22,00 |
Ensemble-, Ergänzungsfach ohne Instrumentalfach | 60 Minuten | 29,33 |
Ensemble-, Ergänzungsfach ohne Instrumentalfach | 75 Minuten | 36,66 |
Ensemble-, Ergänzungsfach ohne Instrumentalfach | 90 Minuten | 44,00 |
Ensemble-, Ergänzungsfach ohne Instrumentalfach |
| Des Weiteren werden die Gebühren anteilmäßig berechnet |
Ergänzungsfach mit Instrumentalfach |
| kostenlos |
Schulgeldsätze für Erwachsene
Elementare Musik | 60 Minuten | 40,00 € |
Einzelunterricht | 30 Minuten | 92,00 € |
Einzelunterricht | 45 Minuten | 134,00 € |
Gruppenunterricht | 45 Minuten | 70,00 € |
Ensemblefach ohne Instrumentalfach | 45 Minuten | 40,00 € |
Ensemblefach ohne Instrumentalfach | 60 Minuten | 53,33 € |
Ensemblefach ohne Instrumentalfach | 75 Minuten | 66,66 € |
Ensemblefach ohne Instrumentalfach | 90 Minuten | 80,00 € |
Ensemblefach ohne Instrumentalfach |
| Des Weiteren werden |
Ensemblefach mit Instrumentalfach |
| kostenlos |
Bläserklasse | 60 Minuten | 42,00 € |
2. Fälligkeit der Zahlungen
Das Schulgeld ist im Voraus, zu Beginn des Schuljahres fällig und für 12 Monate zu entrichten. Zur Erleichterung können Zahlungen auch monatlich (bis 05. d. lfd. Monats.) oder viertel-jährlich vorschüssig vorgenommen werden.
Bei Zahlungsrückstand wird der Restbetrag sofort fällig.
3. Zahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung des Unter-richts
Bei vorzeitigem Austritt bzw. vorzeitiger Beendigung des Unterrichts, Beurlaubung oder Stundenversäumnis bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes bis Ende des Schuljahres bestehen. Aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung, Wegzug der Eltern u. ä.) erfolgt nur eine anteilige Berechnung des Schulgeldes.
Unterrichtsausfall, der nicht aufgrund von attestierter Krankheit oder Wegzug begründet ist, kann nicht erstattet werden.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Schule zu vertreten hat, öfter als zweimal im Schuljahr aus, wird das Schulgeld auf Antrag anteilig erstattet.
4. Familienermäßigung
Eine Ermäßigung des Schulgeldes wird gewährt bei Teilnahme mehrerer Familienmitglieder am Unterricht der Musikschule sowie bei der Belegung eines Teilnehmers an mehreren Vokal- bzw. Instrumentalfächern (nicht für den Elementarunterricht). Diese Ermäßigung wird automatisch gewährt. Dabei fällt für die teuerste Gebühr immer 100% an. Sonderermäßigungen können auf Antrag und Prüfung des Einzelfalls vom Schulleiter gewährt werden.
Die Familienermäßigung beträgt für das 2. Familienmitglied 30% des jeweils geringeren Gebührensatzes, für jeden weiteren Teilnehmer der Familie 40% des geringeren Gebührensatzes.
Die Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen betragen für ein 2. Fach 25% des geringeren Gebührensatzes, für ein 3.Fach 30% des geringeren Gebührensatzes.
5. Instrumentenmiete
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente an ihre Schüler vermieten. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Die Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haften bei Beschädigungen oder Entwendung eines Leihinstrumentes. Die derzeit gültigen Mietgebühren für Blas und Saiteninstrumente können bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Diese sind zusammen mit dem Schulgeld an die Musikschule zu zahlen. Mit Ausscheiden erlischt das Mietverhältnis automatisch.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens, ist Schwetzingen.